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§ 6 WärmeLV — Verhältnis zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme

Wärmelieferverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Soweit diese Verordnung keine abweichenden Regelungen enthält, bleiben die Regelungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme unberührt.