Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften
Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.
Der Bundestag hat mit zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: