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§ 2 VwFAngAusbV 1999 — Ausbildungsdauer

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

(1) Die Ausbildung dauert 36 Monate. Davon entfallen 24 Monate auf die gemeinsame Ausbildung. Die Ausbildung in den Fachrichtungen dauert jeweils 12 Monate.

(2) Es kann zwischen den Fachrichtungen

1.
Bundesverwaltung,
2.
Landesverwaltung,
3.
Kommunalverwaltung,
4.
Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern und
5.
Kirchenverwaltung in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland

gewählt werden.