(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seine Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Protokoll nach seinem Artikel 8 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seine Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Protokoll nach seinem Artikel 8 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.