Verordnung zur Ausführung des deutsch-schweizerischen Abkommens über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Schiedssprüchen vom 2. November 1929
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)