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# Anlage 5 ViehVerkV 2007 — (zu § 27 Absatz 3, § 30 Absatz 2 und § 31 Satz 2)Regelung über den Typ und die Struktur des Strichcodes gemäß § 27 Absatz 3 Satz 2, § 30 Absatz 2 Satz 2 und § 31 Satz 2

Viehverkehrsverordnung  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 11.06.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle: BGBl. I 2010, 225 - 226)

Der auf dem Vorderteil einer Ohrmarke anzubringende und der auf dem Rinderpass einzutragende Strichcode ist wie nachfolgend beschrieben aufzubauen:

- 1. Art des Strichcodes Es kommt der Strichcode Typ 2/5 überlappt mit Prüfziffernberechnung zur Anwendung.

- 1.1 Kriterien des Strichcodetyps Zeichensatz numerisch, Zeichenvorrat 10 Ziffern, variable Zeichenlänge mit der Bedingung immer geradzahlig.

- 1.2 Prüfziffernberechnung Die Prüfziffer (PZ) wird durch eine zusätzliche Ziffer unmittelbar vor dem Stopp-Zeichen des Strichcodes dargestellt. Die Prüfziffer wird zusammen mit dem Strichcode gelesen. Stimmt diese gelesene Prüfziffer nicht mit der vom Lesegerät errechneten Prüfziffer überein, wird der Strichcode nicht übertragen. Nachfolgend ein Beispiel einer Berechnung, gültig für Strichcodes der 2/5 Familie nach Modulo 10 mit der Gewichtung 3. Die Gewichtungsfaktoren 3, 1, 3, 1, … werden mit 3 beginnend von rechts nach links unter der Nutzziffernfolge verteilt: Beispiel:

```
[Abbildung]
```

- 0 8 9 0 1 3 3 5 0 8 0 7

```
Klartext:	0	8	9	0	1	3	3	5	0	8	0	7
Prüfziffer:	7											
Nutzziffernfolge:	0	8	9	0	1	3	3	5	0	8	0	
Gewichtungsfaktoren:	3	1	3	1	3	1	3	1	3	1	3	
Einzelprodukte:	0	8	27	0	3	3	9	5	0	8	0	
Summe Einzelprodukte:	0	+ 8	+ 27	+ 0	+ 3	+ 3	+ 9	+ 5	+ 0	+ 8	+ 0	= 63
Modulo 10:	63 Mod. 10 = 3 (63/10 = 6 Rest 3)
Differenz zu 10 ergibt die Prüfziffer:	10 – 3 = 7
Prüfziffer:	7											
```

- Zu beachten ist, dass, da der Code 2/5 überlappt immer eine geradstellige Nummer fordert, dann, wenn die auszugebende Zahl inklusive Prüfziffer nicht geradstellig ist, immer vor der Prüfziffer eine Null (0) gesetzt werden muss. Diese gesetzte Null (0) geht auch in die Prüfziffernberechnung ein (siehe 2.).

- 2. Strichcode auf der Ohrmarke (§ 27 Absatz 3 Satz 2) Auf dem Vorderteil einer Ohrmarke werden im Strichcode nur die folgenden Teile der Ohrmarkennummer dargestellt:

```
Auf Ohrmarke in Klarschrift dargestellt
Ja1)	Nein2)
LS3)	Individuelle Nummer	04)	PZ5)
5	6	7	8	9	10	11	12	13	14	15	16
```

```
1)	Felder 5–14 auf Ohrmarke in Klarschrift dargestellt.
2)	Felder 15–16 auf Ohrmarke nicht in Klarschrift dargestellt.
1)+2)	Felder 5–16 als Strichcode dargestellt.
3)	Felder 5–6, Länderschlüssel.
4)	Feld 15, als „Füller“ wird die Ziffer Null (0) gesetzt, notwendig, damit Zeichenlänge geradzahlig wird (siehe Beispiel).
5)	Feld 16, Prüfziffer.
```

- 3. Strichcode auf dem Rinderpass (§ 30 Absatz 2 Satz 2) Darstellung des Strichcodes der Ohrmarkennummer wie folgt:

```
Auf dem Rinderpass in Klarschrift dargestellt
Nein, dafür DE1)	Nein2)	Ja3)	Nein4)
2	7	65)	0	06)	LS7)	Individuelle Nummer	PZ8)
0	1	2	3	4	5	6	7	8	9	10	11	12	13	14	15
```

```
1)+3)	DE und Felder 5–14 in Klarschrift auf dem Rinderpass dargestellt.
5)+6)+8)	Felder 0–4 und 15 nicht in Klarschrift auf dem Rinderpass.
1)+2)+3)+4)	Felder 0–15 als Strichcode dargestellt.
5)	Felder 0–2, Numerischer Code für „DE“.
6)	Felder 3–4, „Füller“ mit Nullen.
7)	Felder 5–6, Länderschlüssel.
8)	Feld 15, Prüfziffer.
```

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Zitiervorschlag: Anlage 5 ViehVerkV 2007

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

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