§ 1 VideoedAusbV — Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Verordnung über die Berufsausbildung zum Film- und Videoeditor/zur Film- und Videoeditorin

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.08.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Der Ausbildungsberuf Film- und Videoeditor/Film- und Videoeditorin wird staatlich anerkannt.