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§ 1 VglWebMV — Regelungsgegenstand

Vergleichswebsitemeldeverordnung

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 02.03.2024 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Diese Verordnung trifft Regelungen

1.
zur Meldung von Daten für die Vergleichwebsite nach dem Zahlungskontengesetz und
2.
zur Konkretisierung und Ergänzung der Vergleichskriterien.