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# § 1 VgTarifFAVO (Nordrhein-Westfalen) — Errichtung eines Ausschusses zur Feststellung der Repräsentativität vonTarifverträgen

Vergabe-Tarif-Feststellungsausschuss-Verordnung  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Es wird ein beratender Ausschuss zur Feststellung der Repräsentativität von Tarifverträgen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs errichtet. Die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des beratenden Ausschusses werden gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 des Tariftreue- und Vergabegesetzes vom 22. März 2018 (GV. NRW. S. 172) berufen.

Bei der Zusammensetzung des Ausschusses ist darauf hinzuwirken, dass eine ausreichende Beteiligung von Frauen im Sinne des Landesgleichstellungsgesetzes vom 9. November 1999 (GV. NRW. S. 590), in der jeweils geltenden Fassung, sichergestellt wird.

(2) Vorschlagsberechtigt sind zum einen ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Landesbezirk Nordrhein-Westfalen (ein ordentliches und ein stellvertretendes Mitglied), DBB Beamtenbund und Tarifunion (ein ordentliches und ein stellvertretendes Mitglied), Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG (ein ordentliches und ein stellvertretendes Mitglied) und zum anderen Kommunaler Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (ein ordentliches und ein stellvertretendes Mitglied), Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.V. Agv MoVe (ein ordentliches Mitglied), Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e.V. NWO (ein ordentliches und ein stellvertretendes Mitglied) und Arbeitgeberverband Deutscher Eisenbahnen e.V. AGVDE (ein stellvertretendes Mitglied). Die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des beratenden Ausschusses werden nach dem Ausschußmitglieder-Entschädigungsgesetz vom 13. Mai 1958 (GV. NRW. S. 193) in der jeweils geltenden Fassung entschädigt.

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Zitiervorschlag: § 1 VgTarifFAVO (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/VgTarifFAVO/1

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