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§ 9 VfAusbV — Prüfungsbereiche

Veranstaltungsfachkräfteausbildungsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Auswählen der Veranstaltungstechnik und Sicherstellen der Stromversorgung sowie
2.
Bereitstellen der Veranstaltungstechnik.