§ 14 VfAusbV — Prüfungsbereiche

Veranstaltungsfachkräfteausbildungsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Realisieren eines veranstaltungstechnischen Projekts,
2.
Planen der Veranstaltungstechnik,
3.
Planen der Veranstaltungsdurchführung,
4.
Sicherstellen der Energieversorgung für Veranstaltungstechnik sowie
5.
Wirtschafts- und Sozialkunde.