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§ 8 VertrGebErstG — Sortenschutzsachen

Vertretungsgebühren-Erstattungsgesetz

Stand: 01.08.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

In Sortenschutzsachen steht der Gebührensatz im Beschwerdeverfahren zu 13/10 zu.