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# § 6 VertrFPrV — Prüfungsbereich „Kundenorientierte Kommunikation im Vertrieb gestalten“

Vertrieb-Fortbildungsprüfungsverordnung  
Stand: 28.09.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Im Prüfungsbereich „Kundenorientierte Kommunikation im Vertrieb gestalten“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, die Kommunikation mit Netzwerkpartnern und -partnerinnen sowie Kunden und Kundinnen wertschätzend zu führen und zielorientiert zu steuern, um den Verkaufserfolg zu erhöhen. In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft:

- 1. kommunikatives Ermitteln und Analysieren der Bedürfnisse von Kunden und Kundinnen und Lösungen bedarfsgerecht in die Gesprächsführung einbinden,

- 2. kundenorientiertes Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten von Präsentationen von Produkten und Dienstleistungen,

- 3. lösungsorientiertes Führen von Beratungs-, Verkaufs-, Preis- und Reklamationsgesprächen und dabei Methoden der Einwandbehandlung einsetzen,

- 4. nachhaltiges Gestalten der Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern und -partnerinnen sowie Kunden und Kundinnen.

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Zitiervorschlag: § 6 VertrFPrV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/VertrFPrV/6

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