§ 2 VersorgLErstV — Pauschaler Erstattungsbetrag für das erste Halbjahr 1992
Versorgungslast-Erstattungsverordnung
Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.
Der pauschale Erstattungsbetrag beträgt für das erste Halbjahr 1992 98 Millionen DM.