Die Versicherungspflicht in der Versorgungsanstalt der Kaminkehrergesellen endet mit Ablauf des 31. Dezember 2006. Die auf Grund der Pflichtversicherung entstandenen Versorgungsansprüche bleiben bestehen.
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Die Versicherungspflicht in der Versorgungsanstalt der Kaminkehrergesellen endet mit Ablauf des 31. Dezember 2006. Die auf Grund der Pflichtversicherung entstandenen Versorgungsansprüche bleiben bestehen.