Die Mitglieder des Verwaltungsrats setzen sich aus Mitgliedern der Versorgungsanstalt zusammen. In ihm sollen alle Berufsgruppen angemessen vertreten sein. Das Vorschlagsrecht steht den Berufskammern zu. Das Nähere regelt die Satzung.
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Die Mitglieder des Verwaltungsrats setzen sich aus Mitgliedern der Versorgungsanstalt zusammen. In ihm sollen alle Berufsgruppen angemessen vertreten sein. Das Vorschlagsrecht steht den Berufskammern zu. Das Nähere regelt die Satzung.