Organe jeder Versorgungsanstalt sind
1. der bei dieser gebildete Verwaltungsrat,
2. die Versorgungskammer.
Der Verwaltungsrat kann sich in der Satzung den Namen „Landesausschuss“ geben.
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Organe jeder Versorgungsanstalt sind
1. der bei dieser gebildete Verwaltungsrat,
2. die Versorgungskammer.
Der Verwaltungsrat kann sich in der Satzung den Namen „Landesausschuss“ geben.