§ 5 VersRuhG

Versorgungsruhensgesetz

Stand: 19.01.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Kommission nach § 3 in der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Fassung wird mit Wirkung zum 1. Januar 2023 aufgelöst. Zu diesem Zeitpunkt endet die Berufung der zu diesem Zeitpunkt der Kommission angehörenden Mitglieder.