Die allgemeinen Entschädigungsregelungen finden Anwendung. Weitergehende Ersatzansprüche, insbesondere aus Amtspflichtverletzung, bleiben unberührt.
Teil 6
Zuständigkeit, Einschränkung von Grundrechten, Inkrafttreten
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Die allgemeinen Entschädigungsregelungen finden Anwendung. Weitergehende Ersatzansprüche, insbesondere aus Amtspflichtverletzung, bleiben unberührt.
Teil 6
Zuständigkeit, Einschränkung von Grundrechten, Inkrafttreten