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# Anlage 3 VersFachwPrV 2008 — (zu § 10)Zeugnisinhalte

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen  
Historische Fassung: Stand 10.01.2020 bis 01.01.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2314)

Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:

- 1. Bezeichnung der ausstellenden Behörde,

- 2. Name und Geburtsdatum der geprüften Person,

- 3. Datum des Bestehens der Prüfung,

- 4. Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3,

- 5. Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,

- 6. Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.

Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:

Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:

- 1. Bewertung und Note der Prüfungsleistungen in den folgenden Handlungsbereichen:

  - a) Steuerung und Führung im Unternehmen,

  - b) Marketing und Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten für Privatkunden,

  - c) Personalführung, Qualifizierung und Kommunikation

    - aa) mündlich: Gesprächssimulation, Fachgespräch und Präsentation,

    - bb) schriftlich,

  - d) Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte (gewählter Qualifikationsschwerpunkt nach § 3 Absatz 4),

  - e) gewählter Handlungsbereich, sowohl schriftlich als auch mündlich (gewählter Handlungsbereich nach § 3 Absatz 5),

- 2. die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,

- 3. die Gesamtnote als Dezimalzahl,

- 4. die Gesamtnote in Worten,

- 5. Befreiungen nach § 7,

- 6. Befreiung vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nach § 12 Absatz 1.

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Zitiervorschlag: Anlage 3 VersFachwPrV 2008

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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