nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 4 VersFachwPrV 2008 — Prüfungsteil A nach § 3 Abs. 2

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.01.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Im Handlungsbereich „Steuerung und Führung im Unternehmen“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, ertrags- und prozessorientiert handeln und entscheiden zu können. Dabei sollen die auf die Finanzdienstleistungsbranche und ihre Unternehmen einwirkenden wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sowie das Zusammenwirken der betrieblichen Funktionen berücksichtigt werden. Des Weiteren soll nachgewiesen werden, dass Projekte systematisch und ergebnisorientiert durchgeführt werden können. In diesem Rahmen können folgende Befähigungen geprüft werden:

- 1. Grundzüge der Unternehmenssteuerung erläutern und Auswirkungen strategischer Entscheidungen reflektieren,

- 2. Auswirkungen rechtlicher Vorschriften auf Finanzdienstleistungsunternehmen erläutern,

- 3. Auswirkungen volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und Entwicklungen auf Finanzdienstleistungsunternehmen erläutern,

- 4. Auswirkungen unternehmerischer Entscheidungen auf die betriebliche Rechnungslegung darstellen,

- 5. Auswirkungen von Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation darstellen,

- 6. Funktionsbereiche der Personalwirtschaft erläutern und Instrumente der Personalwirtschaft anwenden,

- 7. Projekte organisieren, planen, steuern und kontrollieren.

(2) Im Handlungsbereich „Marketing und Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten für Privatkunden“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Instrumente des Marketings systematisch und entscheidungsorientiert unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen anwenden zu können. In diesem Rahmen können folgende Befähigungen geprüft werden:

- 1. Marketingkonzepte aus den Unternehmenszielen und den Marketingstrategien ableiten,

- 2. Bedeutung des Marketings für die Unternehmensprozesse und den Unternehmenserfolg herausstellen,

- 3. Marketinginstrumente unter dem Gesichtspunkt von Kundengewinnung und Kundenbindung einsetzen,

- 4. Verkaufskonzepte für Privatkunden zielgruppenorientiert entwickeln und umsetzen sowie Produktauswahl begründen.

---

Zitiervorschlag: § 4 VersFachwPrV 2008

Quelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/VersFachwPrV%202008/4

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
