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§ 14 VersFachwPrV 2008 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen

Historische Fassung: Stand 20.03.2020 bis 01.01.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Versicherungsfachwirt/ Geprüfte Versicherungsfachwirtin vom 16. März 1998 (BGBl. I S. 487) außer Kraft.