Art 6 VersAnsprReglGÄndG 2

Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und Rentenversicherungen

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf seine Verkündung folgenden zweiten Monats in Kraft.