nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 3 VermittVergV — Übergangsregelung

Vermittler-Vergütungsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Vereinbarungen, die in der Zeit vom 27. März 2002 bis zum Tag der Verkündung dieser Verordnung abgeschlossen werden und eine Vergütung vorsehen, die nach § 296 Abs. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zulässig ist, bleiben auch dann wirksam, wenn die Vergütung die nach dieser Verordnung zulässige Höhe übersteigt.