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§ 2 VermGebO (Brandenburg) — Umsatzsteuer

Vermessungsgebührenordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Soweit die Amtshandlung der Umsatzsteuer unterliegt, werden die Gebühren nach dieser Verordnung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben.

Einzelnorm