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Verordnung über die Bezeichnung, den Sitz und die Bezirke der Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Bayern
Landesrecht Bayern
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.