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§ 1 VermAPO-Mü (Bayern)

Vermessungs-Ausbildungs- und Prüfungsordnung München

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Anwärter für die Laufbahn des gehobenen vermessungstechnischen Dienstes bei der Landeshauptstadt München, die für Urkundsvermessungen eingesetzt werden sollen, haben den Vorbereitungsdienst nach den Bestimmungen für den gehobenen vermessungstechnischen Dienst, Fachrichtung Kataster, der bayerischen Vermessungsverwaltung abzuleisten und die Anstellungsprüfung für den gehobenen vermessungstechnischen Dienst, Fachrichtung Kataster, abzulegen.