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§ 1 VergV-LPO I (Bayern) — Geltungsbereich

Verordnung über die Gewährung von Vergütungen bei Prüfungen nach der Lehramtsprüfungsordnung I

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung gilt für Professoren und Professorinnen, Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen, beamtete wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Oberassistenten, Oberassistentinnen, Oberingenieure und Oberingenieurinnen, die bei Prüfungen nach der (LPO I) zu Prüfern oder Aufsichtführenden bestellt sind.