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# Anlage 7 VergStatVO — (zu § 3 Absatz 1 Nummer 7) Verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer öffentlicher Auftrag durch einen öffentlichen Auftraggeber oder einen Sektorenauftraggeber

Vergabestatistikverordnung  
Stand: 05.04.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 702 - 705)

Abschnitt 1 Daten, die durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber nach Zuschlagserteilung im Rahmen der Vergabe eines verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Auftrages im Oberschwellenbereich dem Statistischen Bundesamt zugeleitet werden

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Merkmalsgruppe	Name des Merkmals	Ausprägungen/Bemerkungen
Angaben zum Auftraggeber	Name des Auftraggebers[*]	Anzugeben ist hier die Bezeichnung des Auftraggebers und keine einzelnen Organisationseinheiten innerhalb des Auftraggebers.
Leitweg-ID	Jeder öffentliche Auftraggeber verfügt über eine oder mehrere Leitweg-ID, die zur Übermittlung der elektronischen Rechnung gem. ERechV (auf Bundesebene) in den Vergabeunterlagen angegeben werden müssen. Die Angabe ist nur für Auftraggeber auf Bundesebene verpflichtend.
Art des Auftraggebers	Öffentliche Auftraggeber Bund☐ Oberste Bundesbehörden☐ Obere, mittlere und untere Bundesbehörden☐ Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene☐ Anstalten des öffentlichen Rechts auf Bundesebene☐ Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Bundesebene☐ Sonstige Auftraggeber auf Bundesebene Land☐ Oberste Landesbehörden☐ Obere, mittlere und untere Landesbehörden☐ Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene☐ Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene☐ Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Landesebene☐ Sonstige Auftraggeber auf Landesebene Kommunen☐ Kommunalbehörden☐ Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene☐ Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene☐ Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene☐ Sonstige Auftraggeber auf Kommunalebene Sonstige☐ Sonstige Auftraggeber
Postleitzahl des Auftraggebers	Räumliche Zuordnung des Auftraggebers
Zentrale Beschaffungsstelle	☐ ja ☐ nein
Angaben zum Auftragsgegenstand	Bekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EU	Bekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EU
Auftragsnummer	Interne Auftrags-Nr. oder vergebenes Aktenzeichen
Art des Auftrages	☐ Bauauftrag☐ Lieferauftrag☐ Dienstleistungsauftrag
CPV-Code	Die Angabe dient der Ermittlung des Auftragsgegenstandes. Anzugeben ist der Hauptteil des CPV-Codes (ohne Zusatzteil). Mehrfachnennung ist möglich. Es können bis zu drei CPV-Codes angegeben werden.
Auftragswert	Ermittlung des Netto-Auftragswertes in Euro
Zuschlagskriterium	Ermittlung der Zuschlagskriterien für die Zuschlagsentscheidung: ☐ nur Preis ☐ nur Kosten ☐ Preis und Qualitätskriterien ☐ Kosten und Qualitätskriterien
Angaben zum Verfahren	Verfahrensart	☐ Nicht offenes Verfahren (§ 11 VSVgV; § 3 VS Nr. 1 VOB/A) [einschließlich des beschleunigten, nicht offenen Verfahrens] ☐ Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (§ 11 VSVgV; § 3 VS Nr. 2 VOB/A) [einschließlich des beschleunigten Verhandlungsverfahrens] ☐ Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (§ 12 VSVgV; § 3 VS Nr. 2 VOB/A) ☐ Wettbewerblicher Dialog (§ 13 VSVgV; § 3 VS Nr. 3 VOB/A)
Rahmenvereinbarung	☐ ja ☐ nein
Nachhaltigkeitskriterien (siehe Anlage 9)	Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien bei der Leistungsbeschreibung, bei der Eignung, bei den Zuschlagskriterien oder bei den Ausführungsbedingungen ☐ ja ☐ nein
Wenn Nachhaltigkeitskriterien ⊠ ja ➔ Ermittlung, an welcher Stelle des Vergabeverfahrens das/die Nachhaltigkeitskriterium/en vorgegeben wurde/n: ☐ Leistungsbeschreibung ☐ Eignung ☐ Zuschlag☐ Ausführungsbedingungen (Mehrfachnennung ist möglich.) Wenn Leistungsbeschreibung ⊠➔ Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium: ☐ umweltbezogen☐ sozial☐ innovativ (Mehrfachnennung ist möglich.)
		Wenn Eignung ⊠➔ Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium: ☐ umweltbezogen ☐ sozial☐ innovativ (Mehrfachnennung ist möglich.) Wenn Zuschlag ⊠➔ Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:☐ umweltbezogen ☐ sozial☐ innovativ (Mehrfachnennung ist möglich.) Wenn Ausführungsbedingung ⊠➔ Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:☐ umweltbezogen ☐ sozial☐ innovativ (Mehrfachnennung ist möglich.)
Angaben zur Auftragsvergabe	Datum des Vertragsabschlusses	Zeitliche Zuordnung der Vergabe
Gesamtanzahl eingegangener Angebote	Anzahl der Angebote, die insgesamt eingegangen sind
Anzahl elektronisch übermittelter Angebote	Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote
Herkunftsland Auftragnehmer	Angabe des Herkunftslandes des Auftragnehmers
Abschlussseite	Bemerkung	Freiwillige Angabe
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* Anmerkung: „Auftraggeber“ bezeichnet im Folgenden die in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber.

Abschnitt 2 Merkmale, die ausschließlich der technischen Umsetzung der Datenübermittlung nach § 2 Absatz 1 dienen

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Merkmalsgruppe	Name des Merkmals	Ausprägungen/Bemerkungen
Merkmale	Name der Berichtsstelle	Zur Erfüllung ihrer Meldepflichten bedienen sich die Auftraggeber Berichtsstellen. Berichtsstellen sind diejenigen Stellen, die Informationen über vergebene Aufträge als Auftraggeber selbst oder für einen anderen Auftraggeber melden.
Straße	
Hausnummer	
Postleitzahl	
Ort	
Postfachnummer	Freiwillige Angaben
Postleitzahl des Postfaches
Ort des Postfaches
Nachname Ansprechperson
	Vorname Ansprechperson	
E-Mail-Adresse	
Telefonnummer
Auftraggebereigenschaft[*]	☐ Öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber im Oberschwellenbereich ☐ Öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich
	☐ Öffentlicher Auftrag durch Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich ☐ Öffentlicher Auftrag durch Sektorenauftraggeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich ☐ Konzession durch Konzessionsgeber im Oberschwellenbereich ☐ Konzession durch Konzessionsgeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich ☐ Verteidigungs- und sicherheitsspezifischer öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich ☐ Öffentliche Aufträge durch öffentliche Auftraggeber im Unterschwellenbereich
Angaben zur Meldung	Korrekturmeldung	☐ ja ☐ nein
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* Anmerkung: „Auftraggeber“ bezeichnet in diesem Fall die in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber.

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Zitiervorschlag: Anlage 7 VergStatVO

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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