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§ 12 VerfGlasAusbV — Prüfungsbereiche des Teiles 2

Verfahrensmechaniker-Glastechnik-Ausbildungsverordnung

Stand: 03.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 01.08.2026 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Herstellung von Glaserzeugnissen“,
2.
„Betrieb von Produktionsanlagen“ und
3.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.