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Art 1 VerdOrdenStat

Statut des "Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland"

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird vom Bundespräsidenten verliehen und kann als Zeichen der allgemeinen Anerkennung in Form eines Ordenszeichens getragen werden.