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§ 12 VerbrVerbG

Gesetz zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des vierten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.