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# Anlage 2 VeranstMstrFortbV — (zu § 6 Absatz 4)Muster

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 02.01.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle: BGBl. 2009, 2926; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

```
...........................(Bezeichnung der zuständigen Stelle)
```

Zeugnisüber die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik

```
Herr/Frau ...........................
geboren am ...........................	in ...........................
hat am ...........................	die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss
```

Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik

nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik vom 21. August 2009 (BGBl. I S. 2920), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 5. November 2018 (BGBl. I S. 1841) geändert worden ist, mit folgenden Ergebnissen bestanden:

```
	Punkte		Note
Prüfungsteil „Situative Aufgabe“			....................
Veranstaltungskonzept	....................		
Veranstaltungsplanung	....................		
Technische Leitung von Veranstaltungen	....................		
Sicherheitsmanagement	....................		
Prüfungsteil „Prüfungsprojekt“	....................		....................
Thema des Prüfungsprojekts:
(Im Fall des § 7: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 7 im Hinblick auf die am ........................... in ........................... vor ........................... abgelegte Prüfung in dem Prüfungsteil ........................... freigestellt.“)
```

Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin hat nach § 2 Absatz 2 den Nachweis über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch die Prüfung am ........................... in ........................... vor ........................... erbracht.

Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2).

```
Datum ...........................
Unterschrift(en) ...........................
(Siegel der zuständigen Stelle)
```

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Zitiervorschlag: Anlage 2 VeranstMstrFortbV

Quelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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