Diese Verfahrensordnung tritt gemäß § 50c Absatz 4 Satz 2 des Berufsbildungsgesetzes nach Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Leipzig, den 2. Juli 2026
Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
Die Vorsitzende der Vertreterversammlung
Haase