Die nachfolgenden Bestimmungen regeln das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit gemäß § 50b ff. des Berufsbildungsgesetzes .
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Die nachfolgenden Bestimmungen regeln das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit gemäß § 50b ff. des Berufsbildungsgesetzes .