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§ 2 VZVV 2022 — Außerkrafttreten

Verordnung zur Verlängerung des Zeitraums für das vereinfachte Verfahren für den Zugang zu den Grundsicherungssystemen und für den Mehrbedarf für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung für Menschen mit Behinderungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Historische Fassung: Stand 18.03.2022 bis 01.01.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.