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§ 10 VWDG — Zweckbindung und weitere Verarbeitung der Daten

Visa-Warndateigesetz

Stand: 02.12.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die ersuchende Behörde darf die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verarbeiten, zu dem sie ihr übermittelt worden sind. Eine Weiterübermittlung ist nicht zulässig.