# Anlage VWDG-DV — Daten, die in der Datei gespeichert werden, übermittelnde Stellen, Übermittlungsempfänger

VWDG-Durchführungsverordnung  
Stand: 24.06.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 1418 – 1423)

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A	B[*]	C	D
1	Bezeichnung der Daten (§ 3 VWDG)	Zeitpunkt der Übermittlung	Übermittlung durch folgende Stellen(§ 4 VWDG)	Übermittlung an folgende Stellen (§§ 6 und 7 VWDG)
§ 3 Abs. 3					
Bezeichnung der Stelle, die die Daten übermittelt hat, das Geschäftszeichen der Stelle und das Datum der Datenübermittlung	(3)	– alle übermittelnden Stellen	– Auswärtiges Amt – deutsche Auslandsvertretungen und das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betraute Behörden – Ausländerbehörden
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A	B[*]	C	D
2	Bezeichnung der Daten (§ 3 VWDG)	Zeitpunkt der Übermittlung	Übermittlung durch folgende Stellen(§ 4 VWDG)	Übermittlung an folgende Stellen (§§ 6 und 7 VWDG)
§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1			
Grundpersonalien		– alle übermittelnden Stellen	– Auswärtiges Amt – deutsche Auslandsvertretungen und das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betraute Behörden – Ausländerbehörden
a)	Vornamen	(3)
b)	Familienname	(3)
c)	abweichende Namensschreibweisen	
	– Familienname	(3)
	– Vorname	(3)
d)	andere Namen	
	– Genanntname	(3)
	– Künstlername	(3)
	– Ordensname	(3)
	– Aliasname	(3)
	– nicht definierter Name	(3)
	– frühere Namen	(3)
	– Vorname	(3)
	– Familienname	(3)
e)	Geschlecht	(3)
f)	Geburtsdatum	(3)
g)	Geburtsort	(3)
h)	Geburtsland	(3)
i)	Staatsangehörigkeit	(3)
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A	B[*]	C	D
3	Bezeichnung der Daten (§ 3 VWDG)	Zeitpunkt der Übermittlung	Übermittlung durch folgende Stellen(§ 4 VWDG)	Übermittlung an folgende Stellen (§§ 6 und 7 VWDG)
§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2					
Organisation		– alle übermittelnden Stellen	– Auswärtiges Amt – deutsche Auslandsvertretungen und das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betraute Behörden – Ausländerbehörden
a)	Bezeichnung der Organisation	(3)
b)	Anschrift der Organisation	
	aa)	Straße, Hausnummer	(3)
	bb)	Postleitzahl	(3)
	cc)	Ort	(3)
	dd)	Staat	(3)
c)	Sitz der Organisation	
	aa)	Ort	(3)
	bb)	Staat	(3)
d)	Aufgabenstellung oder Wirkungsbereich der Organisation	(3)
e)	Bezeichnung des Registers	(3)
f)	Ort des Registers	(3)
g)	Registernummer	(3)
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A	B[*]	C	D
4	Bezeichnung der Daten (§ 3 VWDG)	Zeitpunkt der Übermittlung	Übermittlung durch folgende Stellen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 VWDG)	Übermittlung an folgende Stellen (§§ 6 und 7 VWDG; § 5 Abs. 2 VWDG i. V. m. § 2 Abs. 2 Satz 2 VWDG-DV)
§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3					
– Visa-Warndateinummer des Bundesverwaltungsamtes	(3)	– Zuspeicherung durch das Bundesverwaltungsamt	– Auswärtiges Amt – deutsche Auslandsvertretungen und das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betraute Behörden – Ausländerbehörden – Staatsanwaltschaften
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A	B[*]	C	D
5	Bezeichnung der Daten (§ 3 VWDG)	Zeitpunkt der Übermittlung	Übermittlung durch folgende Stellen (§ 4 VWDG)	Übermittlung an folgende Stellen (§§ 6 und 7 VWDG)
§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und § 3 Abs. 4		– Staatsanwaltschaften	– Auswärtiges Amt, nicht zu aaa) und bbb) – deutsche Auslandsvertretungen und das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, nicht zu aaa) und bbb)– mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betraute Behörden, nicht zu aaa) und bbb), und nur wenn keine Daten zu bbb) gespeichert sind – Ausländerbehörden, nicht zu aaa) und bbb)
Verurteilung wegen Straftaten	
a)	Verurteilung nach dem Aufenthaltsgesetz	
	aa)	Verurteilung nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG	(1)
		aaa)	Erstes Urteil am	(1)
		bbb)	Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten/Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen/Jugendstrafe	(1)
	bb)	Verurteilung nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG	(1)
		aaa)	Erstes Urteil am	(1)
		bbb)	Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten/Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen/Jugendstrafe	(1)
	cc)	Verurteilung nach § 95 Abs. 1a AufenthG	(1)
		aaa)	Erstes Urteil am	(1)
		bbb)	Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten/Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen/Jugendstrafe	(1)
	dd)	Verurteilung nach § 96 AufenthG	(1)
		aaa)	Erstes Urteil am	(1)
		bbb)	Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten/Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen/Jugendstrafe	(1)
	ee)	Verurteilung nach § 97 AufenthG	(1)
		aaa)	Erstes Urteil am	(1)
		bbb)	Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten/Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen/Jugendstrafe	(1)
b)	Verurteilung nach SchwarzArbG	
	aa)	Verurteilung nach § 10 SchwarzArbG	(1)
		aaa)	Erstes Urteil am	(1)
		bbb)	Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten/Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen/Jugendstrafe	(1)
	bb)	Verurteilung nach § 11 SchwarzArbG	(1)
		aaa)	Erstes Urteil am	(1)
		bbb)	Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten/Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen/Jugendstrafe	(1)
c)	Verurteilung nach StGB	
	aa)	Verurteilung nach § 232 StGB	(1)
		aaa)	Erstes Urteil am	(1)
		bbb)	Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten/Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen/Jugendstrafe	(1)
	bb)	Verurteilung nach § 232a StGB	(1)
		aaa)	Erstes Urteil am	(1)
		bbb)	Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten/Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen/Jugendstrafe	(1)
	cc)	Verurteilung nach § 232b StGB	(1)
		aaa)	Erstes Urteil am	(1)
		bbb)	Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten/Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen/Jugendstrafe	(1)
	dd)	Verurteilung nach § 233 StGB	(1)
		aaa)	Erstes Urteil am	(1)
		bbb)	Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten/Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen/Jugendstrafe	(1)
	ee)	Verurteilung nach § 233a StGB	(1)
		aaa)	Erstes Urteil am	(1)
		bbb)	Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten/Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen/Jugendstrafe	(1)
	ff)	Verurteilung nach § 236 Abs. 2 Satz 3 StGB	(1)
		aaa)	Erstes Urteil am	(1)
		bbb)	Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten/Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen/Jugendstrafe	(1)
d)	Verurteilung nach BtMG	
	aa)	Verurteilung nach § 30a Abs. 1 BtMG wegen der Ein- oder Ausfuhr von Betäubungsmitteln	(1)
		aaa)	Erstes Urteil am	(1)
		bbb)	Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten/Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen/Jugendstrafe	(1)
	bb)	Verurteilung nach § 30a Abs. 2 BtMG wegen der Ein- oder Ausfuhr von Betäubungsmitteln	(1)
		aaa)	Erstes Urteil am	(1)
		bbb)	Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten/Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen/Jugendstrafe	(1)
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A	B[*]	C	D
6	Bezeichnung der Daten (§ 3 VWDG)	Zeitpunkt der Übermittlung	Übermittlung durch folgende Stellen (§ 4 VWDG)	Übermittlung an folgende Stellen (§§ 6 und 7 VWDG)
§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2		– Auslandsvertretungen oder das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden – Ausländerbehörden	– Auswärtiges Amt – deutsche Auslandsvertretungen und das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden – Ausländerbehörden
Ge- oder verfälschte Dokumente/falsche Angaben	
a)	Als Visumantragsteller ge- oder verfälschte Dokumente im Visumverfahren vorgelegt, beschafft oder hergestellt	(1)
b)	Als Visumantragsteller authentische Dokumente durch falsche Angaben erschlichen	(1)
c)	Als Visumantragsteller falsche Angaben gemacht	(1)
d)	Als Visumantragsteller durch Verschweigen erheblicher Tatsachen Visum erschlichen	(1)
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A	B[*]	C	D
7	Bezeichnung der Daten (§ 3 VWDG)	Zeitpunkt der Übermittlung	Übermittlung durch folgende Stellen (§ 4 VWDG)	Übermittlung an folgende Stellen (§§ 6 und 7 VWDG)
§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3		– deutsche Auslandsvertretungen oder das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu a) und c) – mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betraute Behörden zu a) und c) – Ausländerbehörden zu a) bis c)	– Auswärtiges Amt – deutsche Auslandsvertretungen und das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betraute Behörden– Ausländerbehörden
Einlader, Verpflichtungsgeber und sonstige Referenzpersonen; Organisation	
a)	Einlader	
	aa)	Als Einlader falsche Angaben gemacht	(1)
	bb)	Als Einlader für eine Organisation falsche Angaben gemacht	(1)
b)	Verpflichtungsgeber	
	aa)	Als Verpflichtungsgeber falsche Angaben gemacht	(1)
	bb)	Als Verpflichtungsgeber für eine Organisation falsche Angaben gemacht	(1)
	cc)	Als Verpflichtungsgeber die Verpflichtung, die Kosten für den Lebensunterhalt des Antragstellers zu tragen/für die Ausreisekosten des Ausländers aufzukommen, bei Inanspruchnahme nicht erfüllt	(1)
c)	Sonstige Referenzperson	
	aa)	Als sonstige Referenzperson falsche Angaben gemacht	(1)
	bb)	Als sonstige Referenzperson für eine Organisation falsche Angaben gemacht	(1)
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A	B[*]	C	D
8	Bezeichnung der Daten (§ 3 VWDG)	Zeitpunkt der Übermittlung	Übermittlung durch folgende Stellen (§ 4 VWDG)	Übermittlung an folgende Stellen (§§ 6 und 7 VWDG)
§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Abs. 2 i. V. m. § 2 Abs. 2 und § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3		– deutsche Auslandsvertretungen oder das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betraute Behörden, soweit sie als Visumbehörden tätig werden – Ausländerbehörden	– Auswärtiges Amt – deutsche Auslandsvertretungen und das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betraute Behörden – Ausländerbehörden
Speicherung mit Einwilligung	
a)	Einwilligung zur Speicherung erteilt am	(2)
b)	Einwilligung liegt vor bei	(2)
c)	Unbefugte Erklärungen	(2)
	Einlader	
	aa)	Für gespeicherte Person wurde als Einlader unbefugt eine Erklärung abgegeben/zusätzliche Angaben	(2)
	bb)	Für gespeicherte Organisation wurde als Einlader unbefugt eine Erklärung abgegeben/zusätzliche Angaben	(2)
	cc)	Gespeicherte Person befürchtet, dass unter ihrem Namen unbefugt Erklärungen als Einlader abgegeben werden könnten/zusätzliche Angaben	(2)
	dd)	Gespeicherte Organisation befürchtet, dass in ihrem Namen unbefugt Erklärungen als Einlader abgegeben werden könnten/zusätzliche Angaben	(2)
	Verpflichtungsgeber	
	ee)	Für gespeicherte Person wurde als Verpflichtungsgeber unbefugt eine Erklärung abgegeben/zusätzliche Angaben	(2)
	ff)	Für gespeicherte Organisation wurde als Verpflichtungsgeber unbefugt eine Erklärung abgegeben/zusätzliche Angaben	(2)		
	gg)	Gespeicherte Person befürchtet, dass unter ihrem Namen unbefugt Erklärungen als Verpflichtungsgeber abgegeben werden könnten/zusätzliche Angaben	(2)
	hh)	Gespeicherte Organisation befürchtet, dass in ihrem Namen unbefugt Erklärungen als Verpflichtungsgeber abgegeben werden könnten/zusätzliche Angaben	(2)
	Referenzperson	
	ii)	Für gespeicherte Person wurde als Referenzperson unbefugt eine Erklärung abgegeben/zusätzliche Angaben	(2)
	jj)	Für gespeicherte Organisation wurde als Referenz unbefugt eine Erklärung abgegeben/zusätzliche Angaben	(2)
	kk)	Gespeicherte Person befürchtet, dass unter ihrem Namen unbefugt Erklärungen als Referenzperson abgegeben werden könnten/zusätzliche Angaben	(2)
	ll)	Gespeicherte Organisation befürchtet, dass in ihrem Namen unbefugt Erklärungen als Referenz abgegeben werden könnten/zusätzliche Angaben	(2)
d)	Widerruf von Erklärungen	
	aa)	Erklärung als Einlader widerrufen/zusätzliche Angaben	(2)
	bb)	Erklärung als Verpflichtungsgeber widerrufen/zusätzliche Angaben	(2)
	cc)	Erklärung als sonstige Referenzperson widerrufen/zusätzliche Angaben	(2)
	dd)	Erklärung für Organisation widerrufen/zusätzliche Angaben	(2)
```

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A	B[*]	C	D
9	Bezeichnung der Daten (§ 14 Abs. 1 VWDG)	Zeitpunkt der Übermittlung	Übermittlung durch folgende Stellen (§ 14 Abs. 1 VWDG)	Übermittlung an folgende Stellen (§§ 6 und 7 VWDG i. V. m. § 14 Abs. 1 VWDG)
§ 14 Abs. 1 Satz 2		– Zuspeicherung durch das Bundesverwaltungsamt	– Auswärtiges Amt – deutsche Auslandsvertretungen und das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betraute Behörden – Ausländerbehörden
– Sperre bei Nichtlöschung	(2)
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A	B[*]	C	D
10	Bezeichnung der Daten (§ 14 Abs. 2 VWDG)	Zeitpunkt der Übermittlung	Übermittlung durch folgende Stellen (§ 14 Abs. 2 VWDG)	Übermittlung an folgende Stellen (§§ 6 und 7 VWDG i. V. m. § 14 Abs. 2 VWDG i. V. m. § 12 Abs. 3 Satz 3 VWDG-DV)
§ 14 Abs. 2 Satz 2		– Zuspeicherung durch das Bundesverwaltungsamt	– Auswärtiges Amt – deutsche Auslandsvertretungen und das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betraute Behörden – Ausländerbehörden
– Sperrvermerk bei Bestreiten der Richtigkeit	(2)
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* Es bedeuten:

- 1) = wenn die Tatsache zur Kenntnis gelangt ist.

- 2) = wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

- 3) = wenn ein Anlass nach (1) bis (2) die Datenübermittlung notwendig macht.

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Zitiervorschlag: Anlage VWDG-DV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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