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§ 2 VWABKENERGIEWG_G_2014 (Brandenburg)

Gesetz zum Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Brandenburg über die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz

Landesrecht Brandenburg

Historische Fassung: Stand 30.07.2026 bis 01.08.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Potsdam, den 14. März 2014

Der Präsident

des Landtages Brandenburg

Gunter Fritsch

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