Die Landesabstimmungsleiterin oder der Landesabstimmungsleiter teilt das vom Landesabstimmungsausschuss festgestellte zahlenmäßige Ergebnis des Volksentscheids dem Landtag und der Staatsregierung mit und macht es im Sächsischen Amtsblatt bekannt.
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Die Landesabstimmungsleiterin oder der Landesabstimmungsleiter teilt das vom Landesabstimmungsausschuss festgestellte zahlenmäßige Ergebnis des Volksentscheids dem Landtag und der Staatsregierung mit und macht es im Sächsischen Amtsblatt bekannt.