(1) Abstimmungsgebiet ist der Freistaat Sachsen. Es gliedert sich in Stimmkreise und Stimmbezirke.
(2) Stimmkreise sind die Kreisfreien Städte und Landkreise.
(3) Jede Gemeinde bildet in der Regel mindestens einen Stimmbezirk; in größeren Gemeinden sind mehrere Stimmbezirke zu bilden.
(4) Die Kreisabstimmungsleiterin oder der Kreisabstimmungsleiter kann für kleine Gemeinden einen gemeinsamen Stimmbezirk bilden.