Wer einen Brand wahrnimmt, hat ihn sofort zu löschen und Personen, die gefährdet werden, zu warnen, wenn es zumutbar ist, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten. Kann die Person den Brand nicht sofort löschen, so hat sie unverzüglich die Feuerwehr herbeizurufen. Wer die Feuerwehr gerufen hat, hat die Einsatzkräfte, sofern möglich und zumutbar, einzuweisen.