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§ 4 VTMFPrV — Gliederung der Prüfung

Veranstaltungstechnikmeister-Fortbildungsprüfungsverordnung

Historische Fassung: Stand 10.01.2020 bis 22.12.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Prüfung nach § 2 gliedert sich in drei Prüfungsteile:

1.
Prüfungsteil „Veranstaltungsprozesse“ nach den §§ 6 bis 10,
2.
Prüfungsteil „Betriebliches Management“ nach den §§ 11 bis 16 sowie
3.
Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt“ nach den §§ 17 bis 20.