Dem Landgericht Berlin werden für das Gebiet des Landes Brandenburg die Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, Kennzeichen-, Gemeinschaftsmarken- und Gemeinschaftsgeschmacksmusterstreitsachen zugewiesen.
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Dem Landgericht Berlin werden für das Gebiet des Landes Brandenburg die Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, Kennzeichen-, Gemeinschaftsmarken- und Gemeinschaftsgeschmacksmusterstreitsachen zugewiesen.