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Anlage 1 VT-STVREGISTERPORTALLAENDER (Brandenburg)

Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 des Handelsgesetzbuches zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

zur Dienstleistungsvereinbarung über die Entwicklung und den Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder*

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* Vom Abdruck wurde abgesehen.