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§ 17 VT-NKLSTV_2009 (Brandenburg) — Erster Vorstand

Staatsvertrag über die NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Erste Vorstand der Anstalt besteht aus den Personen, die für den Eigenbetrieb zum Ablauf des 31. März 2009 Vorstandsaufgaben wahrgenommen haben.