Die NKL unterliegt der Staatsaufsicht. Die Staatsaufsicht ist Rechtsaufsicht. Sie wird im Benehmen mit den anderen Vertragsländern von der zuständigen Behörde des Sitzlandes ausgeübt.
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Die NKL unterliegt der Staatsaufsicht. Die Staatsaufsicht ist Rechtsaufsicht. Sie wird im Benehmen mit den anderen Vertragsländern von der zuständigen Behörde des Sitzlandes ausgeübt.