Die Kostenbeiträge der Leistungsberechtigten (Elternbeiträge) werden vom jeweils Leistungsverpflichteten nach den für ihn maßgeblichen Vorschriften festgesetzt und erhoben.
Die Kostenbeiträge der Leistungsberechtigten (Elternbeiträge) werden vom jeweils Leistungsverpflichteten nach den für ihn maßgeblichen Vorschriften festgesetzt und erhoben.