Der Zuschussbedarf für Neubau-, Grundsanierungs- und Herrichtungsmaßnahmen einschließlich ihrer Ersteinrichtung und des Grunderwerbs wird vom Bund alleine getragen.
Der Zuschussbedarf für Neubau-, Grundsanierungs- und Herrichtungsmaßnahmen einschließlich ihrer Ersteinrichtung und des Grunderwerbs wird vom Bund alleine getragen.