Der Zuschussbedarf für Neubau-, Grundsanierungs- und Herrichtungsmaßnahmen einschließlich ihrer Ersteinrichtung und des Grunderwerbs wird vom Bund alleine getragen.
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Der Zuschussbedarf für Neubau-, Grundsanierungs- und Herrichtungsmaßnahmen einschließlich ihrer Ersteinrichtung und des Grunderwerbs wird vom Bund alleine getragen.