§ 2 VT-ID261380 (Brandenburg)

Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Zuschussbedarf für Neubau-, Grundsanierungs- und Herrichtungsmaßnahmen einschließlich ihrer Ersteinrichtung und des Grunderwerbs wird vom Bund alleine getragen.