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# Art 7 VT-ID254799 (Brandenburg) — Inkrafttreten, Ratifikation, Beitritt

Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der Staatsvertrag tritt am 1. September 2019 in Kraft.

(2) Der Staatsvertrag bedarf der Ratifikation durch die Länderparlamente. Die Ratifikationsurkunden werden bei dem Minister für Inneres und Sport des Landes Niedersachsen hinterlegt. Dieser teilt den Ländern den Zeitpunkt der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden mit. Sind ihm bis zum 31. August 2019 nicht alle von den beteiligten Ländern ausgefertigten Ratifikationsurkunden zugegangen, so tritt dieser Staatsvertrag zwischen den beteiligten Ländern in Kraft, deren Urkunden bereits zugegangen sind.

(3) Für jedes beteiligte Land, dessen Ratifikationsurkunde zu dem nach Absatz 2 maßgebenden Zeitpunkt dem Minister für Inneres und Sport des Landes Niedersachsen nicht zugegangen ist, wird der Beitritt zu diesem Staatsvertrag in dem Zeitpunkt wirksam, in dem seine Urkunde zugegangen ist.

(4) Ein Land, das den Staatsvertrag nicht unterzeichnet hat, kann dem Staatsvertrag durch Unterzeichnung später beitreten. Dazu erklärt es gegenüber den Senats- bzw. Staatskanzleien der Vertragspartner durch eine von der Regierungschefin oder dem Regierungschef bzw. von einer beauftragten Ministerin oder einem beauftragten Minister bzw. Senatorin oder Senator unterzeichneten Erklärung, dass das Land dem Staatsvertrag in der dann geltenden Fassung beitreten wolle. Der Beitritt ist vollzogen, sobald die Ratifikationsurkunde des beitretenden Landes dem Minister für Inneres und Sport des Landes Niedersachsen zugegangen ist.

Für das Land Hessen

der Minister des Innern und für Sport

Wiesbaden, 21.10.2019 Peter Beuth

Für das Land Niedersachsen

der Minister für Inneres und Sport

Hannover, 29.08.2019 Boris Pistorius

Für das Land Nordrhein-Westfalen

der Minister für Kinder, Familie,

Flüchtlinge und Integration

Düsseldorf, 18.09.2019 Joachim Stamp

Für das Land Rheinland-Pfalz,

die Ministerin für Familie, Frauen, Jugend,

Integration und Verbraucherschutz

Mainz, 18.10.2019 Anne Spiegel

Für das Land Sachsen-Anhalt

der Minister für Inneres und für Sport

Magdeburg, 01.10.2019 Holger Stahlknecht

Für das Land Schleswig-Holstein

der Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration

Kiel, 08.10.2019 Hans-Joachim Grote

zum Gesetz

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Zitiervorschlag: Art 7 VT-ID254799 (Brandenburg)

Quelle: bravors, abgerufen 02.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (landesrecht.brandenburg.de: https://www.landesrecht.brandenburg.de)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/VT-ID254799/7

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